Stand: April 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Horos Consulting und Vermittlung GmbH (nachfolgend „Horos Consulting") und ihren Auftraggebern.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten sowohl für Leistungen im Bereich der Unternehmensberatung (Compliance, HR-Benefits, Lohnoptimierung, Coaching) als auch für Tätigkeiten als ungebundener Versicherungsvermittler gemäß § 34d Abs. 1 GewO.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote von Horos Consulting sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Horos Consulting oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Horos Consulting ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Kooperationspartner) einzusetzen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Horos Consulting alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Horos Consulting ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen zu überprüfen.

Verzögerungen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Horos Consulting. Mehraufwand, der durch nachträgliche Korrekturen entsteht, wird gesondert in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für die Koordination des Projekts und die Freigabe von Arbeitsergebnissen zuständig ist.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Honorarvereinbarung. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Stundensätze von Horos Consulting.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Horos Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Reise- und Nebenkosten werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ist Horos Consulting berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.

§ 5 Vertraulichkeit und Datenschutz

Horos Consulting verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Auftragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Horos Consulting die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von Horos Consulting.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dessen Beendigung.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von Horos Consulting erstellten Konzepte, Analysen, Berichte, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Das Eigentum an diesen Arbeitsergebnissen verbleibt bei Horos Consulting, bis die vollständige Vergütung entrichtet wurde.

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Horos Consulting.

Horos Consulting ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 7 Haftung

Horos Consulting haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Horos Consulting nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Schäden, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Im Bereich der Versicherungsvermittlung richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 60 ff. VVG sowie § 34d GewO.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Beratungsverträge werden für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Sofern keine Laufzeit vereinbart wurde, können Dauerschuldverhältnisse von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.

Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Für begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Leistungen wird eine anteilige Vergütung entsprechend dem Leistungsfortschritt berechnet.

§ 9 Besondere Bestimmungen für die Versicherungsvermittlung

Als ungebundener Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO ist Horos Consulting berechtigt, Versicherungsverträge zu vermitteln. Die Tätigkeit als Versicherungsvermittler unterliegt den besonderen gesetzlichen Bestimmungen des VVG sowie der VersVermV.

Horos Consulting ist verpflichtet, den Auftraggeber vor Abschluss eines Versicherungsvertrags über den Umfang der Beratung, die Grundlage der Empfehlung sowie über etwaige Interessenkonflikte zu informieren (§ 60 VVG).

Provisionen und sonstige Zuwendungen, die Horos Consulting von Versicherungsunternehmen erhält, werden dem Auftraggeber auf Nachfrage offengelegt. Horos Consulting handelt stets im besten Interesse des Auftraggebers.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Horos Consulting (Erftstadt).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

Diese AGB wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen zu einzelnen Bestimmungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.